Energieeinsparverordnung (EnEV):
Neuerungen und Anpassungen
Die Energieeinsparverordnung ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiewende. Als Mittel der Bundesregierung dient die Energieeinsparverordnung, abgekürzt EnEV, zur Erfüllung energiepolitischer Zielsetzungen. So soll bis 2050 in ganz Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden.
Doch was bedeutet die EnEV für Bauherren und Eigenheimbesitzer?
Die EnEV betrifft sowohl Eigenheimbesitzer als auch diejenigen, die Ihr Haus zurzeit planen und bauen. In der Verordnung sind Richtwerte festgelegt, dessen Erfüllung vor allem Besitzer von Neubauten betrifft. Maßgebliches Instrument für die einzelnen Gebäudebauteile ist der Wärmedurchgangskoeffizient, in Fachkreisen auch U-Wert genannt. Dieser beschreibt die Wärmedurchgangsfähigkeit der einzelnen Bauteile und gibt an, wie viel Wärmeenergie pro Quadratmeter Bauteilfläche an die Außenluft entweicht.
Somit lohnt es sich für Hausbesitzer sich rechtzeitig mit den Vorgaben der Energieeinsparverordnung vertraut zu machen, um nachträgliche kostenintensive Dämm- und Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden. Denn seit 2016 gelten höhere energetische Standards für Neubauten.
Welche Bauvorhaben sind betroffen?
- Jedes Bauvorhaben, dass am 1. Januar 2016 oder später eingereicht wird
- Jede Bauanzeige, die am 1. Januar 2016 oder später erstattet wurde
- Beginn der Bauausführung ab dem 1. Januar 2016
- jedes Bauvorhaben, das auf Wunsch des Bauherren nach der aktuellen EnEV bewertet werden soll, wird demnach von der Baubehörde überprüft
Welche Vorgaben sind laut EnEV 2016 zu erfüllen?
Einer der wichtigsten Anforderungen bezieht sich auf den Primärenergiebedarf.
Dieser enthält nicht nur den Energiebedarf des Wohngebäudes, sondern zusätzlich sämtlichen Energieaufwand der Erzeugung, des Transports und der Übermittlung der Energie an das Gebäude.
Der Primärenergiebedarf wird u.a. vom verwendeten Primärenergieträger stark beeinflusst. Der Begriff „Primär“, bezieht sich hierbei auf ursprünglich in der Natur vorkommende Energieträger. Dazu zählen fossile Energien wie Kohle, Gas und Öl sowie regenerative Energien wie Solar- und Windenergie. Die in ihnen gespeicherte Energie ist die Primärenergie.
Fossile Energieträger jedoch werden zur Energiegewinnung i.d.R. verheizt. Die Folgen: Umweltbelastungen und zum Teil Verbrauch von nicht erneuerbaren Rohstoffen. Um die unterschiedlichen Auswirkungen von Energieträgern einfacher in Berechnungen einzubeziehen, wurden für typische Energieträger individuelle „Primärenergiefaktoren“ definiert.
Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes errechnet sich aus dem Endenergiebedarf, multipliziert mit dem jeweiligen Primärenergiefaktor eines Energieträgers.
Höchstwert des Primärenergiebedarfs
Im Vergleich zu den ersten Fassungen der EnEV richtet sich der Höchstwert des zulässigen Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes nicht mehr nach dem Verhältnis der wärmeabgebenden Gebäudehülle zum beheizten Bauvolumen, sondern wird individuell anhand eines virtuellen Referenzhauses berechnet.
In diesem Referenzhauses sind für Dach, Außenwand, Fenster und Türen etc., unterschiedliche U-Werte festgelegt. Ebenso Bemessungswerte für Sonnenschutz, Heizungsanlagen und Wärmebrücken.
Wichtig ist vor allem: Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2016 den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf um 25 Prozent zum Vorjahreswert herabgesetzt.
Um diese Anforderungen zu erreichen, bestehen mehrere Möglichkeiten, welche in der Praxis miteinander kombiniert werden. Die wichtigsten sind:
- Die Nutzung von Energieträgern mit einem geringeren Primärenergiefaktor
- Die Reduzierung der Wärmeverluste durch die Gebäudehülle
Primärenergiefaktoren von Energieträgern
Die Wahl des Energieträgers hat maßgebliche Auswirkungen auf den Primärenergiebedarf eines beheizten Gebäudes. In dieser Tabelle sehen Sie sowohl fossile Brennstoffe als auch erneuerbare Energien verzeichnet. Deutlich zu erkennen ist, dass diejenigen Energieträger, die auf erneuerbare Energien basieren, einen wesentlich geringeren Primärenergiefaktor aufweisen.
Energieträger | Primärenergiefaktor nach EnEV 2014 |
---|---|
Steinkohle | 1,1 |
Heizöl | 1,1 |
Erdgas und Flüssiggas | 1,1 |
elektrische Energie aus nicht erneuerbaren Quellen | 1,8 |
Holz | 0,2 |
Nah- und Fernwärme aus Heizwerken (Fossile Primärenergie) | 1,3 |
Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Fossile Primärenergie) | 0,7 |
Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Erneuerbare Energien) | 0 |
Solarenergie und Umgebungswärme | 0 |
Diese Werte sind besonders für Hausbesitzer relevant, die bei der Wahl eines Brennstoffs unschlüssig sind. Einen Energieträger mit geringem Primärenergiefaktor einzusetzen, empfiehlt sich u.a. besonders dann, wenn durch die Gebäudehülle viel Wärmeenergie entweicht.
Sind die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle jedoch zu groß, wird mit jeder Heizung und jedem Energieträger der zulässige Jahresprimärenergiebedarf überschritten.
Eine ausreichende Wärmedämmung ist daher ein weiterer wichtiger Faktor.
Wärmeverluste durch die Gebäudehülle
Da durch ein unzureichend gedämmtes Wohngebäude sehr viel Wärme schnell in die Umgebung entweicht, empfiehlt es sich, bereits beim Hausbau in eine qualitativ hochwertige Wärmedämmung zu investieren. Für die Verluste (Transmissionswärmeverluste), sind in der EnEV Höchstwerte für neue Wohngebäude festgelegt. Die folgende Tabelle enthält die Höchstwerte bezogen auf die wärmeübertragende Fläche.
Gebäudetyp | Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts |
---|---|
Gebäudenutzfläche AN ≤ 350m² (freistehendes Wohngebäude) | HT = 0,40 W/(m2 •K) |
Gebäudenutzfläche AN > 350m² (freistehendes Wohngebäude) | HT = 0,50 W/(m2 •K) |
Einseitig angebautes Wohngebäude* | HT = 0,45 W/(m2 •K) |
Alle anderen Wohngebäude | HT = 0,65 W/(m2 •K) |
*Einseitig angebaut ist ein Wohngebäude, wenn von den vertikalen Flächen dieses Gebäudes, die in die selbe Richtung weisen, ein Anteil von 80% oder mehr an ein anderes Wohngebäude oder Nichtwohngebäude mit Raum-Solltemperatur von mindestens 19 °C angrenzt.
Für bestehende Wohngebäude lohnt es sich, innerhalb des Hauses mögliche „Energiesünder“ zu identifizieren. In vielen Fällen ist zum Beispiel die oberste Geschossdecke für 6 bis 20% der häuslichen Wärmeenergieverluste verantwortlich. Mit verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand kann die Geschossdecke gedämmt und so weitere Energieverluste reduziert werden.
Weitere Wärmeverluste entstehen auch durch: ungedämmte Heizungsrohre, eine undichte Gebäudehülle (Fugen, Risse) und natürlich auch durch (falsches) Lüften.
Energetische Anforderungen an Neubauten
ab dem 1. Januar 2016
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für Neubauvorhaben
Die EnEV verpflichtet Bauherren für bestimmte Bauteile des Wohngebäudes Richtwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten einzuhalten. Welche Werte Bauteile eines Wohngebäudes seit dem 1. Januar 2016 maximal annehmen dürfen, zeigt die nachstehende Tabelle:
Bauteil | zulässige Richtwerte nach EnEV Wärmedurchgangskoeffizient |
---|---|
Bodenplatte (Wände und Decken zu unbeheizten Räumen) | 0,21 W/(m²K) |
Dach | 0,26 W/(m²K) |
Fenster, Fenstertüren | 0,98 W/(m²K) |
Außentüren | 1,35 W/(m²K) |
Beispielrechnung für U-Werte
Der Wärmedurchgangskoeffizient ist zunächst nicht intuitiv verständlich. Eine einfache Beispielrechnung zeigt, wie er zu deuten ist. Grundlage ist ein Fenster mit einer Fläche von zwei Quadratmetern und einem U-Wert von 1,5 W/(m²K). Zur Kalkulation der entweichenden Wärmeenergie werden zusätzlich die Angaben der Innen- sowie Außentemperatur benötigt. Beträgt die Außentemperatur -5 Grad und die Innentemperatur +25 Grad, so liegt ein Temperaturunterschied von 30 Grad vor.
Nun werden Fensterfläche und Temperaturunterschied mit dem U-Wert multipliziert:
2 Quadratmeter x 30 Grad Temperaturunterschied x 1,5 U-Wert = 90 Watt
Das Fenster verliert pro Stunde folglich 90 Watt an Wärmeenergie.
Hält ein Bauherr nun die Vorgaben der EnEV ein, reduziert sich dieser Beitrag:
2 Quadratmeter x 30 Grad Temperaturunterschied x 0,98 U-Wert = 58,8 Watt
Der Wärmeverlust des Fensters reduziert sich so um 35 Prozent. Dies gleicht einer jährlichen Einsparung von 25 Euro.
Historie der Änderungen der EnEV
Vorreiter der Energieeinsparverordnung war die Wärmeschutzverordnung. Am 1. November 1977 in Kraft getreten regelte die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz die Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Infolge der Ölkrise und steigender Ölpreise wurde die Verordnung nach in Kraft treten des Energieeinsparungsgesetzes veröffentlicht.
Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2016 im Vergleich zur EnEV 2009
Bauteil | 2009 | 2014 | 2016 |
---|---|---|---|
Außenwand | 0,28 W/(m²K) | 0,28 W/(m²K) | 0,21 W/(m²K) |
Bodenplatte (Wände und Decken zu unbeheizten Räumen) | 0,35 W/(m²K) | 0,35 W/(m²K) | 0,26 W/(m²K) |
Dach | 0,24 W/(m²K) | 0,20W/(m²K) | 0,15 W/(m²K) |
Fenster, Fenstertüren | 1,3 W/(m²K) | 1,3 W/(m²K) | 0,98 W/(m²K) |
Außentüren | 1,8 W/(m²K) | 1,8 W/(m²K) | 1,35 W/(m²K) |
Diese Übersicht verdeutlicht, dass die unterschiedlichen Neuerungen der Energieeinsparverordnung im Wärmedurchgangskoeffizienten sich kaum unterscheiden von 2009 zu 2014. Von 2014 bis 2016 ist die Reduzierung des U-Werts um 25 Prozent enthalten.
Laut der Deutschen Energie-Agentur war eine maßgebliche Neuerung der Energieeinsparverordnung von 2009 die drastische Senkung des Primärenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent. Besonders relevant für Immobilienmakler ist die Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Anzeigen.
In der Verordnung aus 2009 wird zudem erstmals zwischen verschiedenen Haustypen unterschieden, die die Ergebnisse für den Wärmedurchgangskoeffizienten maßgeblich beeinflussen.
Dies zeigt sich auch in einer weiteren Neuerung, die mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft trat.
Erneuerung des Bandtachos
Der Bandtacho zur grafischen Darstellung der Energieeffizienzklassen wurde neu aufgestellt. Ähnlich wie bei Elektrogeräten reicht der Tacho nun von der Klasse A+ bis hin zu der Klasse H. Im Gegensatz zu der Verordnung aus dem Jahr 2009 umfasst dieser nur 0 bis 250 Kilowattstunden.
Welches Bauteil hat am meisten Einsparpotenzial?
Durch jedes Bauteil, das an kühlere Bereiche angrenzt, entweicht Wärmeenergie. Die Energiemenge wird dabei durch die Eigenschaften der Materialien und die Größe der Fläche beeinflusst.
Die folgende Tabelle zeigt für unterschiedliche Bauteile die Auswirkungen einer Dämmung. Hier wird u.a. ersichtlich, dass die Wärmeverluste einer Geschossdecke sich bis zu 80 % reduzieren lassen, und dadurch die Heizkosten für das gesamte Gebäude ca. 15 % sinken.
Bauteil | Wärmeeinsparung des Bauteils | Heizkosteneinsparung |
---|---|---|
Gebäudehülle | 75 % | 20-30 % |
Fenster | 50 % | 5-10 % |
Dach/oberste Geschossdecke | 80 % | 5-15 % |
Kellerdecke | 50 % | 5-10 % |
Die folgende Grafik zeigt ebenfalls, wo sich wie viel Einsparpotenzial verbirgt.
Außendämmung
Spitzenreiter sind vor allem die Außenwände. Rund 31 Prozent der Gesamtwärme entweicht über eine ungedämmte Wandkonstruktionen. Mittels einer effizienten Außendämmung können Eigenheimbesitzer bis zu 30 Prozent der Heizkosten einsparen.
Konkret bedeutet dies: Bei jährlichen Heizkosten von durchschnittlich 1.400 Euro sind Hauseigentümer mit einer Außendämmung in der Lage, die eigenen Energiekosten um bis zu 400 Euro zu senken.
Dach- und Kellerisolierung
Über Dach und Keller entweichen rund 12 Prozent der Wärmeenergie. Besonders für die Dachdämmung gibt es viele verschiedene Optionen: Aufsparren-, Untersparren- oder Zwischensparrendämmung sind Maßnahmen, um das Dach energieeffizient zu sanieren.
Insbesondere die Geschossdecke bietet großes Einsparpotenzial.
Weitere Informationen rund um das Thema Wärmedämmung finden Sie unter: Wärmedämmung für unterschiedliche Bauteile
Modernisierung der Heizung
Dicht gefolgt hinter den Außenwänden steht ungenutzte Heizenergie mit 28 Prozent. Vor allem Besitzer eines Niedertemperaturkessels sind betroffen. Denn diese stoßen 200 Grad heiße Abgase aus, weil potenzielle Wärmeenergie durch Kühlung der Abgase nicht genutzt wird. Somit gehen rund 10 Prozent der Heizenergie verloren.
Abhilfe schafft die Brennwerttechnik. Eine Aufrüstung auf einen effizienten und leistungsstarken Brennwertkessel spart nicht nur Wärmeenergie, sondern auch Heizkosten.
Da Brennwerttechnik die Abgaswärme auf maximal 40 Grad reduziert und Kondensationswärme nutzt, sind jährlich Brennstoffkosten-Einsparungen von bis zu 500 Euro möglich.
Richtiges Lüften im Winter
Durch die Lüftung entweichen bis zu 18 Prozent der Wärmeenergie. Selbst isolierverglaste Fenster verlieren ihre Wirkung, wenn die Bewohner des Hauses zu lange und ineffizient lüften.
In den Wintermonaten sollten Sie über den Tag verteilt mindestens 50 Minuten lüften. Um Schimmelbildung entgegenzuwirken und eine hohe Luftfeuchtigkeit zu vermeiden, empfehlen sich fünf 10 Minuten-Intervalle am Tag. Anstatt die Fenster über mehrere Stunden auf die Kippfunktion zu stellen und so wertvolle Heizwärme entweichen zu lassen, ist es ratsamer, die Fenster so weit wie möglich zu öffnen. So gelangt schnellstmöglich frische Luft in den Wohnraum.
Isolierverglasung
11 Prozent der Wärmeenergie des Wohnhauses entweichen über die Fenster. Eine 3-fach-Verglasung für Passivhäuser hat einen U-Wert von maximal 0,8 W/(m²K) und entspricht somit den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. Bei Einbau dieser Fenster-Variante können Hausbesitzer jährlich bis zu 100 Euro an Heizkosten sparen.
Sparen durch Energieberatung
Es lohnt sich ermitteln zu lassen, welches Bauteil durch wenig finanziellen Aufwand energetisch zu optimieren ist. Ein Energieberater stellt den Energieverbrauch Ihres Hauses fest und identifiziert Schwachstellen in der Dämmschicht. Zwar liegt es nahe, die Außenfassade aufgrund des hohen Wärmeenergieabflusses zu dämmen, jedoch ist eine Außendämmung oft kostspielig und insbesondere für Mieter nicht ausführbar.
Während eine Außendämmung mit mindesten 95 Euro pro Quadratmeter zu Buche schlägt, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke ab 25 Euro umsetzbar.
Wie kann ich die Vorgaben der EnEV erfüllen?
Um die Vorgaben optimal zu erfüllen, empfiehlt es sich einen Energieberater hinzuziehen. Vorab bietet ein Sanierungskonfigurator Informationen über den Primärenergiebedarf vor und nach der Sanierung. Neben den bereits beschriebenen Dämmmaßnahmen ist auch ein Heizungswechsel ratsam, um die Vorgaben zu erfüllen.
Mögliche Heizungssysteme zur Erfüllung der Primärenergie-Anforderungen
Nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung des Jahres 2016, müssen Neubauten mindestens 15 % der benötigten Energien aus erneuerbaren Quellen beziehen. Das bedeutet: Eine herkömmliche Gasheizung erfüllt die Regelungen der EnEV für Neubauten NICHT. Eine „Kombination“ einer Gas- oder Öl-Brennwerttherme mit Solarthermie kann jedoch die Anforderungen erfüllen.
Zu beachten ist jedoch, dass trotz Berücksichtigung der Primärenergie die vorgeschriebenen U-Werte der Verordnung nicht überschritten werden dürfen. Andernfalls könnte es möglich sein, dass trotz Einhaltung des Primärenergiefaktors nahezu ungedämmte Wohngebäude bewohnt werden. Dieses kann sich z.B. negativ auf die Bausubstanz, Schimmel und die thermische Behaglichkeit auswirken.
Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude
Bestandteil der EnEV 2014 sind Neuerungen, die nicht nur Neubauten, sondern auch bestehende Gebäude betreffen. Dies ist vor allem für Heizungsanlagen relevant, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden und flüssige sowie gasförmige Brennstoffe verwenden. Denn diese Anlagen dürfen ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Anlagen, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, darf der Eigentümer nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betreiben.
Plant ein Bauherr kleinere Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, müssen nur bedingt die Regelungen der EnEV berücksichtigt werden. Dann nämlich, wenn die Sanierung oder Modernisierung nur eine Fläche, die höchstens 10 Prozent der gesamten Bauteilfläche betrifft. Besonders bei Sturm- oder Katastrophenschäden ist dies ein empfehlenswerter Tipp. Denn liegt die zu sanierende Fläche unterhalb der vorgegebenen Grenze, gilt der bauliche Mindestwärmeschutz.
Wann erfolgt die nächste Anpassung der Verordnung?
Um Bauherren ausreichend Zeit zur Erfüllung der erhöhten Anforderungen zuzuschreiben, soll die EnEV höchstens alle zwei Jahre erneuert werden. Grund ist auch, dass das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nicht zeitgleich mit der Energieeinsparverordnung erneuert wird und so Diskrepanzen zwischen beiden Vorgaben zu vermeiden sind.
Energieeinsparverordnung 2017
Im Rahmen der Anforderungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2013) §2a ist die Bundesregierung verpflichtet, im Jahr 2017 eine Neuerung der Energieeinsparverordnung zu veranlassen. Diese soll festlegen, dass alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember errichtet werden, die Anforderungen eines Niedrigstenergiegebäude erfüllen. Ziel dieser Neuerung ist ein weiterer Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien im Hausgebrauch.
Wie verschaffe ich mir einen Überblick über die Verordnungen?
Gerade wenn der Hausbau zwischen zwei Verordnungszeiträumen stattfindet, ist es oft schwer zu beurteilen, welche Anforderungen für den eigenen Neubau gelten. Eine Abhilfe schafft eine praktische Übersicht des EnEV-online-Portals.
Diese und weitere Informationen finden Sie hier: Anforderungen für Bauvorhaben
Zusätzliche Vorgaben durch das
„Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz“
Wie auch die Energieeinsparverordnung leistet das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, kurz EEWärmeG, einen wichtigen Beitrag zur deutschen Energiewende. Vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien in Haushalten soll durch die Gesetzgebung des EEWärmeG gefördert werden.
Betroffen von dem Gesetz sind vor allem Neubauten. Neu errichtete Gebäude haben nach dem EEWärmeG mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energie zu decken. So lohnt es sich, bereits in der Bauphase über die Integration neuer Energien beim Heizen der eigenen vier Wände nachzudenken.
Der Prozentsatz von 15 Prozent variiert zudem mit der Anlagenart. Ist Geothermie oder Umweltwärme in das Wohngebäude integriert, haben diese Anlagen sogar die Hälfte des Wärmeenergiebedarfs decken.
Erneuerbare Energien für Wärmeeffizienz
Eine von vielen Optionen für Hausbesitzer ist die Installation einer Hybridheizung. Die effiziente Kombination aus Solarthermie und Brennwerttechnik nutzt das Beste aus fossilen und regenerativen Energien. Während die Solarthermie in den sonnenintensiven Sommermonaten die Kraft der Sonne zur Warmwassergenerierung oder Heizungsunterstützung nutzt, schaltet sich der Brennwertkessel in den dunklen Wintermonaten oder nachts zur Unterstützung in den Heizkreislauf.
Weitere Informationen über Brennwerttechnik finden Sie hier: Brennwertkessel-Infos
Zu beachten sind jedoch die einzelnen Vorgaben des heimatlichen Bundeslandes. Denn den Ländern steht es frei, die Vorgaben des EEWärmeG auszuweiten und zu verschärfen. In Baden-Württemberg wurde das Gesetz auf bestehende Gebäude ausgeweitet. So modernisieren Eigenheimbesitzer nach und nach Ihre Wohnhäuser und leisten somit einen Beitrag zur Energiewende.